Forst · Drohnensaat
Trico-Ausbringung
TRICO ist ein in Österreich zugelassenes Pflanzenschutzmittel zur Verringerung bestimmter Wildschäden. Ob es in einem konkreten Projekt mit einer Drohne ausgebracht werden darf, hängt von der aktuellen Produktzulassung, der vorgesehenen Anwendung, dem Einsatzort sowie den pflanzenschutz- und luftfahrtrechtlichen Genehmigungen ab. Wir prüfen diese Voraussetzungen und bewerten, ob eine drohnengestützte Umsetzung rechtlich zulässig und technisch sinnvoll ist.
Projekt prüfen lassen
Wichtiger Hinweis zur Durchführung
Eine drohnengestützte Ausbringung erfolgt ausschließlich, wenn die konkrete Anwendung für das eingesetzte Produkt, die betroffene Kultur, den Schadfaktor und den vorgesehenen Einsatzort zulässig ist und sämtliche erforderlichen behördlichen und luftfahrtrechtlichen Genehmigungen vorliegen.
Bis zum vollständigen Nachweis dieser Voraussetzungen umfasst unser Angebot ausschließlich Projektprüfung, Flächenerfassung, Einsatzplanung, Dokumentationsvorbereitung und gegebenenfalls technische Versuche ohne Pflanzenschutzmittel.
Ausgangslage und Einsatzbereich
Wildverbiss kann die Entwicklung junger Laub- und Nadelgehölze beeinträchtigen und zu Ausfällen oder Verzögerungen bei der Bestandesentwicklung führen.
TRICO, Registernummer 2787-0, ist ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Schaffett. Welche Kulturen, Schadfaktoren, Aufwandmengen, Anwendungszeitpunkte und Anwendungsarten zulässig sind, richtet sich ausschließlich nach dem jeweils aktuellen Eintrag im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister und der Produktkennzeichnung.
Vor jedem Projekt wird der aktuelle Zulassungsumfang erneut kontrolliert.
Zulassung vor technischer Umsetzung
Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Forstanwendung bedeutet nicht automatisch, dass das Mittel auch mit einer Drohne ausgebracht werden darf.
Für die Projektprüfung benötigen wir insbesondere:
- genaue Produktbezeichnung und Registernummer
- vorgesehene Kultur und Baumarten
- Art des Wildschadens
- Lage und Größe der Fläche
- betroffenes Bundesland
- geplanten Anwendungszeitraum
- vorhandene pflanzenschutzrechtliche Bewilligungen
- Nachweise der beruflichen Anwenderinnen und Anwender
- luftfahrtrechtliche Betriebsgrundlage für das eingesetzte UAS
Eine tatsächliche Ausbringung wird erst angeboten, wenn alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen.
Technische Machbarkeit
Eine GPS-geführte Flugroute ermöglicht die planbare Befliegung einer Fläche. Sie ist jedoch kein automatischer Nachweis dafür, dass die zu schützenden Pflanzenteile ausreichend und gleichmäßig benetzt werden.
Für die technische Beurteilung prüfen wir unter anderem:
- Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Zielpflanzen
- Pflanzenhöhe und Bestandesdichte
- erforderliche Benetzung der schutzbedürftigen Triebe
- Eignung von Pumpe, Leitungen und Düsen für das vorgesehene Mittel
- Einfluss von Flughöhe und Rotorabwind
- mögliche Abdrift
- Gelände, Hindernisse und Sicherheitsabstände
- Temperatur, Wind und Niederschlagsrisiko
- Vorgaben zu Trocknungszeit und Anwendungszeitpunkt
Kann eine zulassungskonforme Behandlung mit der Drohne nicht sichergestellt werden, empfehlen wir eine geeignete bodengebundene Anwendung.
Umsetzung in der Praxis
1. Produkt- und Indikationsprüfung
Kontrolle der aktuellen Zulassung, Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnung.
2. Flächen- und Umfeldprüfung
Erfassung der Behandlungsfläche, angrenzender Nutzungen, Gewässer, Wege, Gebäude und Schutzbereiche.
3. Genehmigungsprüfung
Klärung der erforderlichen pflanzenschutzrechtlichen und luftfahrtrechtlichen Bewilligungen.
4. Technische Erprobung
Falls erforderlich, Durchführung einer Kalibrierung oder eines Benetzungsversuchs. Solange keine vollständige Freigabe vorliegt, erfolgen solche Versuche ohne Pflanzenschutzmittel.
5. Durchführung und Dokumentation
Eine Ausbringung erfolgt nur bei vollständiger Zulässigkeit und nach den aktuellen Produkt- und Behördenvorgaben.
Dokumentation und Grenzen
Bei einer zulässigen Durchführung können unter anderem folgende Informationen dokumentiert werden:
- abgegrenzte Behandlungsfläche
- Datum und Uhrzeit
- Produkt und Registernummer
- ausgebrachte Menge
- Flug- und Applikationsparameter
- Wetterbedingungen
- verantwortliche Anwenderinnen und Anwender
- zugrunde liegende Bewilligungen
- besondere Beobachtungen während des Einsatzes
Die Dokumentation bestätigt die geplante und durchgeführte Anwendung. Sie stellt keine Garantie dafür dar, dass Wildverbiss vollständig verhindert wird. Das Ergebnis hängt unter anderem von Benetzung, Witterung, Pflanzenwachstum, Wilddruck und der Einhaltung der Produktvorgaben ab.
Ihre Vorteile
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Projektbezogene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
- Georeferenzierte Erfassung der vorgesehenen Fläche
- Nachvollziehbare Flug- und Einsatzplanung
- Dokumentation der relevanten Anwendungsdaten
- Technische Prüfung von Erreichbarkeit und Benetzung
- Transparente Empfehlung, wenn eine Bodenanwendung geeigneter ist
- Keine Durchführung ohne vollständige Freigabe
Nächster Schritt
Projekt prüfen lassen
Übermitteln Sie uns Bundesland, Lage und Größe der Fläche, Baumarten, Pflanzenhöhe, Bestandesdichte, Schadbild, vorgesehenes Produkt und gewünschten Anwendungszeitraum. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine weitere Projektplanung möglich ist.





