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Agrar · Drohnensaat

Pflanzenschutz

Drohnen können neue Möglichkeiten für die geplante und dokumentierte Ausbringung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen eröffnen. Besonders interessant ist die Technik für schwer zugängliche Flächen, Hanglagen und klar abgegrenzte Teilbereiche. Die tatsächliche Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist in Österreich jedoch keine frei verfügbare Standardleistung. Sie ist nur möglich, wenn sämtliche pflanzenschutzrechtlichen, behördlichen und luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen für den konkreten Einsatz erfüllt sind.

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KI-generiert
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Rechtlicher Hinweis für Österreich

Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen darf nur nach vollständiger Prüfung des konkreten Vorhabens erfolgen.

Dazu gehören insbesondere:

- die Zulassung des konkreten Pflanzenschutzmittels für die vorgesehene Anwendung
- eine gegebenenfalls erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Bewilligung der zuständigen Behörde
- die notwendige fachliche Qualifikation der ausführenden Personen
- die Einhaltung aller Anwendungsbestimmungen, Abstände und Risikominderungsmaßnahmen sowie
- die erforderliche luftfahrtrechtliche Betriebsgenehmigung

Drohnenscan Huber OG führt daher keine Pflanzenschutzmittel-Ausbringung als unmittelbar buchbare Standardleistung durch. Ein Einsatz erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Prüfung und nur dann, wenn sämtliche erforderlichen Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind.

Technische Vorführungen mit Wasser werden davon klar getrennt und entfalten keine pflanzenschutzrechtliche Wirkung.

Rechtsstand: September 2026

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Was wir derzeit anbieten

Technikvorführungen mit Wasser

Bei einer Vorführung können Flugplanung, Arbeitsbreite, Geländeanpassung, Durchflusssteuerung und die grundsätzliche Funktionsweise eines Applikationssystems demonstriert werden.
Dabei wird kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Die Vorführung dient ausschließlich der technischen Veranschaulichung.

Kartierung und Applikationsplanung

Auf Basis vorhandener Flächendaten oder einer vorangehenden Befliegung können Arbeitsbereiche, Ausschlusszonen, Sicherheitsabstände und mögliche Flugrouten geplant werden.
Eine teilflächenspezifische Behandlung darf nur vorgesehen werden, wenn sie mit der Zulassung und den Anwendungsbestimmungen des eingesetzten Mittels vereinbar ist.

Machbarkeits- und Projektprüfung

Wir prüfen gemeinsam mit dem Auftraggeber, ob ein geplantes Projekt technisch umsetzbar erscheint und welche behördlichen, fachlichen und luftfahrtrechtlichen Nachweise dafür erforderlich sind.

Begleitung genehmigter Versuchsprojekte

Forschungs-, Demonstrations- oder Versuchsvorhaben können begleitet werden, sofern ein vollständiger und gültiger rechtlicher Rahmen für das jeweilige Projekt besteht.

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Technik und Einsatzplanung

Je nach eingesetztem Drohnensystem können Flugroute, Flughöhe, Geschwindigkeit und Ausbringungsmenge geplant und dokumentiert werden. Gelände- und Hindernisdaten können bei der Erstellung des Einsatzplans berücksichtigt werden.

Die tatsächliche Verteilung eines ausgebrachten Mittels wird jedoch nicht allein durch die Fluggenauigkeit bestimmt. Sie hängt unter anderem von Düsen, Tropfengröße, Durchfluss, Flughöhe, Geschwindigkeit, Wind, Rotorströmung, Mittelbeschaffenheit und Pflanzenbestand ab.

Deshalb wird jeder mögliche Einsatz individuell geplant. Pauschale Aussagen über Ablagegenauigkeit, Abdrift oder Einsparungen sind ohne Prüfung der konkreten Bedingungen nicht möglich.

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Ablauf einer Projektprüfung

1. Projektdaten

Wir erfassen Standort, Bundesland, Kultur, Fläche, Einsatzzweck und das gegebenenfalls vorgesehene Pflanzenschutzmittel einschließlich Zulassungs- oder Registernummer.

2. Rechtliche Vorprüfung

Anschließend wird geprüft, welche pflanzenschutzrechtlichen und behördlichen Voraussetzungen für das konkrete Vorhaben gelten.

3. Luftfahrtrechtliche Prüfung

Drohnenmodell, Einsatzgebiet, Flughöhe, Abstände und Betriebsbedingungen werden der erforderlichen Betriebskategorie und Genehmigung zugeordnet.

4. Einsatzplanung

Nur wenn das Projekt grundsätzlich zulässig ist, werden Flugroute, Ausbringungsparameter, Sicherheitsbereiche und Dokumentationsanforderungen ausgearbeitet.

5. Durchführung und Dokumentation

Eine tatsächliche Pflanzenschutzmittel-Ausbringung erfolgt ausschließlich nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Nachweise, Bewilligungen und Freigaben.

Ihre Vorteile

Mögliche Vorteile

  • Während des Applikationsfluges fährt keine Arbeitsmaschine über die behandelte Fläche
  • Hanglagen und schwer zugängliche Teilbereiche können technisch erreichbar werden
  • Flugrouten und Einsatzdaten können systematisch geplant und dokumentiert werden
  • Klar abgegrenzte Bereiche können gezielt in die Einsatzplanung einbezogen werden
  • Der Personaleinsatz unmittelbar innerhalb der behandelten Fläche kann reduziert werden

Nächster Schritt

Sie möchten die Technik kennenlernen?

Gerne zeigen wir Ihnen das System im Rahmen einer technischen Vorführung mit Wasser oder prüfen die Voraussetzungen für ein konkretes Projekt.

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